
Das Top-Thema in allen Medien ist die "Vogelgrippe" mit dem Virus H5N1.
Nach Ausbruch der Gefügelpest (Vogelgrippe) bei Wildvögeln auf der Insel Rügen hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Bestimmungen für Geflügelhalter verschärft. Um das Risiko einer Ausbreitung dieser hoch ansteckenden Viruserkrankung und das Übergreifen auf Nutzgeflügelbestände zu minimieren, gilt seit dem 17. Februar 2006 bundesweit ein Aufstallungsgebot für Geflügel. Zusätzlich wurden Geflügelmärkte, Geflügelschauen und -ausstellungen sowie ähnliche Veranstaltungen untersagt.
Aufstallungsgebot für Geflügel bis auf weiteres ...
Bis auf weiteres sind sämtliche Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in geschlossenen Ställen zu halten.
Mehr Informationen vom Landkreis unter: http://www.landkreis-verden.de/
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In weiteren Bericht geben wir Ihnen Tip und Hinweise rund um dieses Thema.
Auch der Landkreis Verden kann von diesem Virus (H5N1) heimgesucht werden. In solch einem Fall ist der Landkreis und hier im speziellen das Verterinäramt erst einmal zuständig. Die zuständigen Behörden und Organisationen haben sich auf einen möglichen Ausbruch bereits vorbereitet.
Hier einige Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen:
Welche Tiere sind empfänglich für GP?
Hühner, Enten, Gänse, Puten (Truthühner), Wachteln, Fasane, Pfaue, Schwäne, Strauße, Emus, Nandus und Wildvögel können an Geflügelpest erkranken.
Sind andere Haustiere, z. B. Hunde und Katzen gefährdet?
Andere Säugetiere, wie z. B. Pferde, Katzen und Schweine können sich theoretisch mit dem Virus infizieren und erkranken. Grippeviren sind sehr tierartspezifisch, zwischen den einzelnen Tierarten ist eine Infektion daher weniger wahrscheinlich als innerhalb einer Tierart.
Generell sind Katzen bei intensivem Kontakt mit erkrankten Tieren zwar empfänglich für das Vogelgrippevirus und können es übertragen, allerdings besteht beim Kontakt von Hauskatzen mit hiesigen Singvögeln im Moment ein vernachlässigbar geringes Risiko einer Infektion. Es besteht daher kein Anlass, Katzen einzusperren.
Eine Infektion von Hunden konnte bislang nicht nachgewiesen werden.
Darf ich weiter Geflügel essen?
In Europa wurde das Vogelgrippevirus bisher nur in Wildvögeln nachgewiesen. Nutzgeflügel ist bisher nicht betroffen. Wenn Hühner, Enten und Gänse ausreichend gegart werden, besteht beim Geflügelverzehr für den Verbraucher derzeit keine Gefahr.
Das Risiko einer Infektion des Menschen über Lebensmittel in den betroffenen Regionen wird als wesentlich geringer eingeschätzt als durch direkten intensiven Kontakt mit erkranktem Geflügel. Beim Umgang mit rohem und gefrorenem Hühnerfleisch sollten die allgemeinen Hygienerichtlinien eingehalten werden.
Was sind die Symptome der GP?
Das Virus kann aus einem leicht oder schwer krankmachenden (pathogenen) Typ bestehen, wobei auch beim leicht pathogenen Typ die Symptome wie Atemnot, Apathie, Ödeme (Flüssigkeitsansammlungen) an der Kopfregion, Durchfall, Abfall der Eiproduktion, Blauverfärbung der Haut, hohe Sterblichkeitsrate, unterschiedlich ausgeprägt sein können.
Die GP ist hochansteckend. Die Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch) beträgt Stunden bis zu 21 Tagen. Die Seuche verläuft danach schnell und endet meist tödlich.
Ist die Geflügelpest(GP) ein Risiko für die menschliche Gesundheit?
Der Konsum von Fleisch und Eiern von mit GP befallenen Tieren bedeutet keine Gefahr für die menschliche Gesundheit. Falls der menschliche Organismus gleichzeitig eine Infektion mit einer menschlichen Influenza (Grippe) und dem Virus der Geflügelpest abwehrt, besteht eine sehr kleine Möglichkeit, dass sich aus beiden Viren ein neues Virus bildet.
So kann eine neue Virusvariante entstehen, die viel gefährlicher für den Menschen sein kann als die Ursprungsviren. Bei Verdacht auf Geflügelpest sollte beim Betreten der Ställe Mundschutz und Schutzbrille getragen werden.
In solchen Fällen informieren Sie sofort die zuständigen Behörden, und zwar über den Notruf 112 !!
Von hier werden dann alle Maßnahmen koordiniert.
In unserem Downloadbereich haben wir ein Merkblatt des Niedersäsischen Landesgesundheitsamtes (NLGA) gestellt, was Ihnen ebenfalls weitere Informationen gibt.
Wichtig ist aber auch entsprechend informiert zu sein, und keine Panik aufkommen zu lassen, denn jeder kann seinen Beitrag zur Verhinderung einer möglichen Verbreitung beitragen.
Wirkt die vorgesehene/betriebene Bekämpfungspolitik?
Die Maßnahmen sind darauf gerichtet, die Verbreitung des Virus so gut wie möglich zu verhindern. Darum werden zuerst die Seuchenbetriebe und die Betriebe, in denen der Verdacht des Ausbruchs besteht geräumt. Das heißt, das vorhandene Geflügel wird tierschutzgerecht getötet und unschädlich beseitigt. Danach werden auch die Betriebe mit Geflügel in einem bestimmten Umkreis um das Seuchengehöft geräumt.
Gleichzeitig wird alles unternommen, um durch eine optimale Hygiene, Desinfektionsmaßnahmen, Betretungsverbote usw. eine Verschleppung des Virus aus dem Seuchengebiet durch Tierkontakte, indirekten Kontakt über Personen, Transportbehälter, Verpackungsmaterial, Eierkartons oder Einstreu zu verhindern.
Warum fordert GP diese Bekämpfungspolitik?
Durch ein Ausbreiten der Seuche würden auch andere, bisher nicht betroffene Landwirte geschädigt. Die Entschädigungsleistungen decken nur den unmittelbaren Tierverlust ab, nicht hingegen daraus folgende Einbußen, wie lange Leerzeiten in den Ställen, Verdienstausfall usw. Dies kann im Einzelfall existenzgefährdend sein.
Die Tierseuchenbekämpfung dient dem Erhalt eines leistungsfähigen Tierbestandes und dem Schutz vor wirtschaftlichen Schäden des Einzelnen und der Allgemeinheit. Ein Seuchenausbruch mit den daraus resultierenden Entschädigungszahlungen für die Betroffenen belastet die Tierseuchenkasse, deren Kosten durch die Beiträge aller Nutztierhalter aufgebracht werden, und den Landeshaushalt und damit die Allgemeinheit zu jeweils gleichen Teilen. Großflächige, durch Europäisches Recht bei Geflügelpest-Fällen vorgeschriebene Handelsbeschränkungen führen zu weiteren wirtschaftlichen Schäden für die landwirtschaftlichen Nutztierhalter und die damit verknüpften Wirtschaftsbereiche.
Weshalb ist Impfung keine Möglichkeit?
Impfen ist aus zwei Gründen nicht hilfreich:
- Durch Impfung gesunder Tiere in einem betroffenen Gebiet wird die Weiterverbreitung des Virus leider nicht verhindert. Geimpfte Tiere bleiben Träger und Ausscheider des Virus, damit auch Verbreiter der Seuche.
- Daneben besteht ein weiteres Problem darin, dass geimpfte Tiere dieselben Antikörper produzieren wie Tiere, die sich mit Geflügelpest angesteckt haben. Eine Unterscheidung zwischen geimpften und erkrankten Tieren ist daher nicht möglich.
Warum gibt es verschiedene Gebiete mit unterschiedlichen Regelungen?
Kann nicht besser ein Gebiet ausgewiesen werden?
Ausgangspunkt der Seuchenbekämpfung ist das tiermedizinische Risiko, das Mensch und Tier bei der weiteren Verbreitung des Virus darstellen. Die Gebiete sind nach Einschätzung dieses Risikos unterteilt worden.
So gelten in einem bestimmten Bereich dicht beim Seuchengehöft oder dem Verdachtsbetrieb strengere Maßregeln als in einem Gebiet, in dem das Virus noch nicht festgestellt wurde, und damit die Möglichkeit der Weiterverbreitung bei Betrachtung der maßgeblichen Faktoren kleiner ist als im engeren Bereich.
Was kann ich tun, um das Weiterverbreiten dieser Seuche zu verhindern?
Allgemeinheit:
Jeder kann GP unbewusst verbreiten.
Das gilt für alle Personen die Geflügel halten, Besucher von Standorten mit Geflügel, gleichgültig ob es sich um gewerbliche oder private (Hobby) Haltungen handelt. GP lässt sich sehr leicht verbreiten über die Kleidung, Schuhe, Hände usw. Das Virus kann vorhanden sein ohne dass es bemerkt wird. Ein wenig Mist unter den Schuhen reicht z.B. aus, um damit das Virus weiter zu tragen.
Es sollte daher vermieden werden, Standorte mit Geflügel aufzusuchen und Geflügel, auch Wildgeflügel zu füttern.
Ich halte nur einige Hühner und Gänse, gelten für mich auch Maßregeln?
Ja, alle getroffenen/angeordneten Maßnahmen gelten auch für Halter von einzelnen oder wenigen Tieren. Das Risiko der Weiterverbreitung der GP ist bei Hobbyhaltungen genauso groß wie bei gewerblichen Haltungen.
Von großer Bedeutung ist die Meldung des Bestandes an das zuständige Veterinäramt.
Geflügelhalter sind bei dieser Form der Haltung verpflichtet, ihre Haltung unverzüglich dem Fachdienst Veterinärdienst und Verbraucherschutz des Landkreises, Telefon 04231 15-771, Fax 04231 15-773, E-Mail: veterinaerdienst-verden@landkreis-verden.de anzuzeigen.
Umsichtiges und sicheres Handeln kann allen helfen die Geflügelpest schnell und abschließend in den Griff zu bekommen.
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