Osterfeuer
Osterfeuer, ein alter Brauch aber mit bestimmten Regeln
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Wenige Regeln schützen Umwelt und Natur;
Ostern steht vor der Tür. Bald werden wieder die traditionellen Osterfeuer entzündet.
Um zu vermeiden, dass dieser beliebte Brauch Natur und Umwelt schadet, bittet der Landkreis Verden einige wenige Regeln zu beachten.
- Der allgemeine Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen und der allgemeine Biotopschutz des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes sind zu beachten. Die Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten dürfen nicht zerstört oder beeinträchtigt werden. Die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, ungenutztem Gelände, an Hecken, Hängen oder Böschungen darf nicht abgebrannt werden.
- Der Reisighaufen wird am besten auf sandigem oder versiegeltem Untergrund aufgeschichtet.
- Das Material darf erst an dem Tag auf die Feuerstelle gelegt werden, an dem das Feuer angezündet werden soll.
- Viele Insekten und Käfer, Molche, Kröten, Igel und Wiesel nehmen gerne in den Holzhaufen Quartier. Auch einige Vogelarten wie Zaunkönige, Rotkehlchen und Amseln nisten sich gerne in dem Reisighaufen ein. Für alle diese Tiere würde das abendliche Feuer zur tödlichen Falle werden. Um dieses zu verhindern, ist dieser unmittelbar vor dem Anzünden abzuklopfen, damit evtl. vorhandene Tiere vertrieben werden. Zu Wald und Bebauung ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
- Bei dem Osterfeuer handelt es sich um eine Brauchtumsveranstaltung und kein Brenntag gem. Brennverordnung. Als Brennmaterial darf nur Baum- und Strauchschnitt verwendet werden. Sonstiges Holz ( u.a. mechanisch bzw. chemisch behandeltes , Latten, Paletten) Sperrmüll, Kunststoffe, Farbreste, Altöl und Lösungsmittel, Gummireifen oder Dachpappe setzen beim Verbrennen giftige gesundheitsschädliche Gase frei und dürfen nicht verbrannt werden.
- Auch das Anzünden mit Benzin ist nicht nur gefährlich, sondern könnte Boden und Grundwasser schädigen. Zum Entzünden eignet sich am besten trockenes Stroh.
- Abfall gehört auf gar keinen Fall ins Osterfeuer. Werden Abfälle ordnungswidrig am Brauchtumsfeuer abgelagert stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Bei unerlaubter Abfallbeseitigung wird das Abbrennen des Osterfeuers untersagt.
- Das Feuer muss ständig beaufsichtigt werden und innerhalb weniger Stunden abgebrannt sein. Ein mehrere Tage dahinschwelendes Feuer ist mit dem Brauchtum nicht vereinbar. Verbrennungsrückstände und aussortierte Abfälle sind innerhalb einer Woche ordnungsgemäß zu entsorgen. Kosten für eine ordnungsgemäße Entsorgung sind grundsätzlich von dem jeweiligen Ausrichter zu tragen.
Wenn Sie diese wenigen Regeln beachten kann das Osterfeuer auch ein schöner Brauch bleiben,
... also Viel Spaß beim Osterfeuer !!
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