
Sylvester eine feuerige Sache ..
Hierzu ein Branschutztip Ihrer Feuerwehr !
Es ist ein schöner, aber gefährlicher Brauch das Alte Jahr mit einem Feuerwerk zu verabschieden und gleichzeitig das Neue Jahr damit zu begrüßen.
Dieses Sylvesterfeuerwerk wird jedes Jahr für einige von uns zum Alptraum, wenn die einfachsten Grundregeln vergessen werden.
Alkoholgenuss und der damit oftmals verbundene Leichtsinn und Übermut haben schon zu schweren Verletzungen geführt.
Eine weitere Gefahr geht aber auch von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern aus, die oft auf Flohmärkten angeboten werden. Meistens stammen diese Artikel aus den Ostblockstaaten. Tests haben gezeigt, dass solche Böller, wenn sie in der Hand explodieren, in der Lage sind diese Körperteile zu zerschmettern.
Ihre Feuerwehr rät:
Nur Feuerwerkskörper mit Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) verwenden. "Schwarzmarkt-Ware" kann unberechenbar heftig explodieren!
Achten Sie daher bitte beim Kauf von Feuerwerkskörpern, dass dort der Aufdruck der Prüfstelle vermerkt ist. Dieser Aufdruck beginnt mit den drei Buchstaben BAM .
Beispiel:
BAM - P II - 1912Feuerwerkskörper der Klasse I (Kinder und Jugendliche):
- Kinder und Jugendliche dürfen nur Feuerwerkskörper der Klasse I kaufen und unter Aufsicht abbrennen - z.B. Bengalisches Feuer, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk.
- Tischfeuerwerk nur auf feuerfesten Unterlagen und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Materialien abbrennen.Feuerwerkskörper der Klasse II (Nur für Erwachsene):
- Feuerwerk der Klasse II darf ausschließlich von Erwachsenen verwendet werden.
Bitte beachten Sie vor dem Gebrauch von Feuerwerkskörpern folgende Hinweise:
Unser Appell:
Für den Gebrauch beachten Sie dann bitte folgendes:
Bitte nehmen Sie sich diese Tips zu Herzen!
Dann steht einem fröhlichen Fest zur Jahreswende nichts mehr im Wege.
DIE FEUERWEHR ACHIM WÜNSCHT IHNEN
EINEN UNFALLFREIEN JAHRESWECHSEL UND
ALLES GUTE FÜR DAS NEUE JAHR.